Aufgaben des 1. Vorsitzenden:

 

Der Vorsitzende ist für die Gesamtbelange des Vereins verantwortlich. Er leitet den Verein in enger Abstimmung mit den übrigen Vorstandsmitgliedern, die ihre übernommenen Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich wahrnehmen und bei offenen Fragen Rücksprache mit dem Vorsitzenden nehmen. Im Bereich des Vorstandes übernimmt der 1. Vorsitzende die Planung,

Koordinierung und Überwachung der Arbeit des Gesamtvorstandes. Er verteilt die anfallenden Aufgaben und kümmert sich um die Einhaltung bzw. Ausfüllung der Satzung. Ferner obliegen dem 1. Vorsitzenden Aufgaben aus dem Bereich der Repräsentation des Reitvereins und die Aufgabe, Auszeichnungen bzw. Ehrungen vorzunehmen.

 

  • Führung laufender Geschäfte
  • Kontaktperson für den Reit- und Fahrverein Lengerich e.V. (Vereinsadresse)
  • Verantwortung, Planung und Lenkung der Vereinsbelange, u.a. Instandhaltung der Reitanlage, Beschaffung von Schulpferden, Verpflichtung von Übungsleitern
  • In Absprache mit den geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern Festlegung der Arbeitsbedingungen für Übungsleiter und Trainer
  • Leitung der monatlichen Vorstandsitzungen und Koordination der Tagesordnungspunkte der Vorstandsmitglieder
  • Einladung, Vorbereitung und Leitung der Generalversammlung
  • Teilnahme an Versammlungen des Kreisreiterverbandes und des Stadtsportverbandes in Aufgabenteilung mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer
  • Turnierleitung
  • Betreuung der Sponsoren bei Turnieren
  • Ehrung der erfolgreichsten Reiterinnen und Reiter
  • Teilnahme an vereinsinternen Veranstaltungen
  • Anwesenheit bei offiziellen Mannschaftswettkämpfen
  • Unterschriften bei offiziellen Verträgen, Spendennachweisen usw.
  • Ansprechpartner aller Mitglieder für Probleme und Anregungen
  • Verträge mit DRK, Tierarzt für Turniere
  • Bearbeiten der Post und entsprechende Weitergabe
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